Gastronomie in Zeiten von Corona: Wirtschaftsministerium
stellt Hygienekonzept vor
Als besondere
Regeln für die Gastronomie sind darüber hinaus zu beachten:
-
Im Gastraum sind Tische in einem Mindestabstand von 2 m
anzuordnen.
-
Als
Kontaktdaten für eine Nachverfolgbarkeit müssen Gäste ihren Namen, Adresse und eine Telefonnummer hinterlassen.
-
Mund-Nasen-Schutz sind für das Servicepersonal und für die Gäste
verpflichtend, nicht allerdings für die Gäste die am Tisch sitzen.
-
Betreiber und
Kunden sind verpflichtet, darauf zu achten, dass jederzeit ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Kunden, für die die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten, eingehalten wird.
-
Die Gäste sind über den betrieblichen Infektionsschutz
und das angewendete Hygienekonzept per Aushang zu informieren.
Die Regeln für das Gastgewerbe sollen dazu beitragen, die
Corona-Infektionszahlen auf niedrigem Niveau zu halten.